Professionelle KFZ-Gutachten

in Ingolstadt und dem gesamten Großraum Bayern

Kfz-Gutachten werden in den unterschiedlichsten Situationen benötigt und haben vor allem eines gemeinsam: Sie müssen kompetent und absolut professionell erstellt werden, damit sich alle Beteiligten auf das Kfz-Gutachten verlassen können. Wenn Sie etwa ein Kfz-Schadengutachten oder Kfz-Unfallgutachten benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse für erstklassige Arbeit. Wir können auch Ihr Kfz bewerten und eine Schätzung des Wertes erstellen, auf die absolut Verlass ist.

Unser Sachverständigenbüro hat seinen Hauptsitz in Ingolstadt und ist mit Partnerbüros im gesamten Großraum Bayern vertreten, um Kfz-Gutachten erstellen und viele weitere Serviceleistungen anbieten zu können. Auch ein Kfz-Sachverständiger in München steht Ihnen in unserem Büro zur Verfügung. Weitere Partnerbüros befinden sich in Landshut, Coburg, Nürnberg, Beilngries, Regensburg und Augsburg. Der Leiter des Sachverständigenbüros, Salvatore Riturante, kann auf über 30 Jahre Erfahrung im gesamten motorisierten Sektor zurückblicken und bringt somit das nötige Know-how mit, um zusammen mit einem hochqualifizierten Team erstklassige und professionelle Kfz-Gutachten und andere Bewertungen vornehmen zu können.

Unsere qualifizierten Kfz-Gutachter arbeiten in München und dem gesamten Großraum Bayern und bringen selbst hochkomplexe Fälle erfolgreich zum Abschluss. Da ein Kfz-Gutachten absolut vertrauenswürdig sein muss, sollten Sie sich auf unsere umfassende Expertise verlassen. Wir erstellen gerne Kfz-Gutachten nicht nur für gewöhnliche Fahrzeuge, auch für die Bewertung von Sondermaschinen können wir unser Know-how anbieten. Wenn Sie ein qualifiziertes und vertrauenswürdiges Kfz-Gutachten, eine Bewertung oder Wertermittlung Ihres Fahrzeugs benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit unserem Büro aufzunehmen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne!

Mit Freundlichkeit und Professionalität nehmen wir jedes Kfz-Gutachten und andere Aufgaben in Angriff und schließen sie auch erfolgreich ab.

Kraftfahrzeug-Sachverständigenbüro S. Riturante – ein starkes Team für KFZ-Gutachten und vieles mehr!

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Kfz-Gutachter Ingolstadt - Siegel Handwerkskammer

Unser Hauptaugenmerk liegt auf:

Gutachter Ingolstadt - Schadensgutachten

Schadengutachten

Gutachter Ingolstadt - Aggregatschäden

Aggregatsschäden

Gutachter Ingolstadt - Wertgutachten

Wertgutachten

Gutachter Ingolstadt - Gutachten für Gericht und Behörden

Gutachten für Gericht und Behörden

Gutachter Ingolstadt - Beweissicherung

Beweissicherung

Gutachter Ingolstadt - Gutachten für Landmaschinen, Baumaschinen und Arbeitsmaschinen

Gutachten für Land-/Bau-/Arbeitsmaschinen

Mehr Information zu den einzelnen Gutachten

Wir sind Ihr richtiger Partner für Unfallschäden im gesamten Großraum Ingolstadt und Umgebung.

Wenn Sie nach einem Unfall Ihre Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher oder dessen Versicherung geltend machen wollen, benötigen Sie ein unabhängiges Schadensgutachten, das Ihre Ansprüche genau beziffert:

  • Gesamtschadenhöhe
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall

Ihre Rechte:

Haftpflichtschaden – wenn Sie keine Schuld am Unfall haben

Sie haben das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Schadens zu beauftragen.
Dies ist aus folgenden Gründen auch ratsam:

  1. Sie dürfen keine Nachteile haben
    Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
  2. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung einschüchtern
    Die Höhe Ihres Schadens kann nicht der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung bestimmen, sondern nur eine unabhängige Person, wie der öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige. Im Haftpflichtschadenfall (Unfallgegner Schuld am Unfall) sind Sie als Geschädigter nicht an Weisung der gegnerischen Versicherung gebunden. Sie sind es daher auch, der den Sachverständigen frei wählen kann.
  3. Fordern Sie nicht weniger als Ihnen zusteht
    Im Falle eines Haftpflichtschadens umfassen Ihre Schadenersatzansprüche auch noch etwaige Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten. Ohne genaue Spezifizierung und Beweissicherung sind diese Ansprüche oft nur schwer durchzusetzen. Ein Kfz-Gutachter, der in Ihrem Auftrag tätig ist, wird all das in sein Schadensgutachten mit einbeziehen. So kommen Sie zu Ihrem Recht.
    Wenn Sie über diese allgemeinen Informationen hinaus eine rechtliche Beratung wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser unterstützt Sie unter anderem bei der gesamten Abwicklung Ihres Schadens. Auch die hierbei entstehenden Kosten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Kaskoschaden – Sie haben den Unfall verursacht:
Ob Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung − die Auswahl des Kfz-Gutachters darf Ihre Versicherung entscheiden. Sie können jedoch einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens vorschlagen.

  1. Sie haben Anspruch auf Schadenersatz
    Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben und einen Unfall verschulden, dann können Sie gegenüber Ihrer Versicherung ggf. Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Ob und wie viel die Versicherung leistet, richtet sich stets nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).
  2. Der Umfang des Schadens muss ermittelt werden
    Auch im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind Ihre Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung zu beziffern. Da Ihre Ansprüche jedoch rein vertragsrechtliche Ansprüche sind, müssen Sie die Weisungen Ihrer Versicherung beachten.
  3. Sie können uns als Gutachter vorschlagen
    In der Regel entsenden Versicherungen ihre eigenen Kfz-Gutachter. Sie können natürlich einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl vorschlagen. Ein Anspruch gegen Ihrer Versicherung besteht jedoch nicht.

Wenn Sie eine unabhängig erstellte Fahrzeugbewertung benötigen, die den Zustand und den Wert eines Kraftfahrzeuges nachhaltig dokumentiert, dann sind wir für Sie der richtige Partner. Die Ermittlung des Fahrzeugwertes ist für vielerlei Situationen von Bedeutung.

  • Oldtimergutachten – damit Sie im Falle eines Unfalls individuell und gerecht entschädigt werden
  • Autoverkauf − damit Sie einen fairen Preis erhalten
  • Autokauf − damit Sie keine bösen Überraschungen zu erwarten haben
  • Bank − damit Sie Kredite angemessen absichern können
  • Und vieles mehr – wir beraten Sie gern

Überall anerkannt: Vor Gericht, am Finanzamt, bei Banken und Versicherungen, selbst verständlich auch in der Geschäftswelt − überall wird das Gutachten eines vereidigten Kfz-Sachverständigen als Nachweis anerkannt. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Benötigt werden oft Wertgutachten oder Minderwertgutachten z.B. für das Nachlassgericht im Erbfall oder auch dem Finanzamt wenn Sie Fahrzeuge aus Ihrer Firma herauskaufen möchten.

  • Firmengründung − z.B. Anerkennung als GmbH-Einlage
  • Insolvenz − damit Sie den vollen Wert bekommen
  • Erbe/Nachlass − für Gerechtigkeit und Harmonie
  • Scheidung − für Klarheit in der Güterverteilung
  • Und vieles mehr …

Unsere Gutachten werden überall anerkannt: Vor Gericht, am Finanzamt, bei Banken und Versicherungen, selbst verständlich auch in der Geschäftswelt − überall wird das Gutachten eines vereidigten Kfz-Sachverständigen als Nachweis anerkannt.
Auch hier beraten wir gerne unverbindlich am Telefon.

Die Ursache für einen Schaden ist oft nicht eindeutig erkennbar. Und selbst wenn: Um Recht zu bekommen, muss der ursächliche Zusammenhang meist noch zweifelsfrei bewiesen werden.

Das heißt, Sie brauchen in aller Regel das Beweissicherungsgutachten eines Kfz-Sachverständigen.

Wir erstellen Wert- und Schadengutachten rund um Bau- und Arbeitsmaschinen. Vom kleinen Kompressor-Anhänger, Bagger bis hin zum Kran sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner in Sachen Wertermittlung, Beweissicherung oder Schadengutachten.

Weitere Leistungen

Schadensgutachten & Bewertungen für:

PKW & Transporter
Motorräder & Kleinkrafträder
LKW & Baumaschinen

Schäden an Aggregaten
Wohnmobile & Wohnwägen
Sonderfahrzeuge

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Angeboten? Melden Sie sich gerne zu unseren Geschäftszeiten.
Wir sind für Sie telefonisch (08450 901499), per Fax (08450 901477) oder per Email erreichbar.
Geschäftszeiten: Montag – Samstag von 9 Uhr bis 18 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung möglich